Pflegeberatung zuhause. Einfach Termin sichern.
Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den regelmäßigen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI? IPA führt die Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung im Kreis Heinsberg durch und unterstützt Sie dabei, die Pflegesituation sicher und gut organisiert zu halten.
Pflegegrad und Leistungsart entscheiden.
Freiwillige Beratung möglich
Menschen mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen, wenn sie dies wünschen.
Keine PflichtBei ausschließlichem Pflegegeld verpflichtend
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Pflicht · halbjährlichSeit 2026 ebenfalls halbjährlich
Auch bei Pflegegrad 4 und 5 ist seit 2026 nur noch ein verpflichtender Besuch pro Halbjahr vorgesehen. Auf Wunsch ist weiterhin eine vierteljährliche Beratung möglich.
Pflicht · halbjährlichBeratung freiwillig nutzbar
Wer Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, kann ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Freiwillig möglichPflegesituation besprechen
Wie funktioniert die Versorgung im Alltag? Wo gibt es Belastungen, Unsicherheiten oder Veränderungen?
Pflegefachliche Tipps erhalten
Die Pflegefachkraft kann praktische Hinweise geben, die Pflege zuhause erleichtern und sicherer machen.
Hilfsmittel & Entlastung ansprechen
Bei Bedarf können Möglichkeiten zur Unterstützung, Hilfsmittel oder weitere Pflegeleistungen thematisiert werden.
Beratung dokumentieren
Der durchgeführte Beratungseinsatz wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und gegenüber dem zuständigen Kostenträger nachgewiesen.
Vier Schritte — kaum Bürokratie.
Termin auswählen
Sie wählen online einen passenden Termin oder vereinbaren ihn telefonisch mit IPA.
Adresse & Pflegegrad
Wir benötigen die wichtigsten Angaben zur pflegebedürftigen Person und zum Wohnort im Kreis Heinsberg.
Beratung zuhause
Eine Pflegefachkraft besucht Sie in der eigenen Häuslichkeit und bespricht die aktuelle Pflegesituation.
Nachweis
Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und nach den geltenden Vorgaben weitergegeben.
Nicht jeder Termin muss zwingend vor Ort stattfinden.
Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss jedoch weiterhin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
Danach kann im gesetzlich vorgesehenen Rahmen jede zweite Beratung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die pflegebedürftige Person dies wünscht.
Regelung nach aktuellem Stand 2026 · befristet bis 31.03.2027Beratung dort, wo Pflege tatsächlich stattfindet: zuhause.
IPA hat seinen Sitz in Geilenkirchen. Anfragen für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI prüfen wir für das gesamte Kreisgebiet Heinsberg — abhängig von Termin, Wohnort und verfügbaren Kapazitäten.
Ein Ansprechpartner für den Kreis.
Der Kreis Heinsberg umfasst zehn Städte und Gemeinden. Für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist der Wohnort entscheidend: Die Pflegefachkraft kommt zu Ihnen in die eigene Häuslichkeit.
Sie wohnen außerhalb Geilenkirchens? Fragen Sie Ihren Termin einfach mit Wohnort an.
Beratung im Wohnort anfragen →
Pflegedienstleitung
Beratung, die Ihre tatsächliche Pflegesituation ernst nimmt.
Nicole ist Pflegedienstleitung bei IPA und verantwortet pflegerische Qualität und Versorgungsplanung. Der Beratungseinsatz soll nicht nur eine formale Pflicht erfüllen, sondern Ihnen und Ihren Angehörigen konkrete Orientierung für die Pflege zuhause geben.
Jetzt Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI sichern.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin online. Teilen Sie uns Pflegegrad, Wohnort und Ihre Kontaktdaten mit — wir melden uns, falls für die Terminplanung noch Angaben fehlen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Nein. Seit 2026 gilt auch für Pflegegrad 4 und 5 grundsätzlich nur noch ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr. Auf Wunsch kann die Beratung weiterhin vierteljährlich genutzt werden.
Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung als Videokonferenz stattfinden. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen.
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal freiwillig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Der Beratungseinsatz ist grundsätzlich als Beratung in der eigenen Häuslichkeit vorgesehen. IPA prüft Termin- und Versorgungsanfragen aus Geilenkirchen und dem Kreis Heinsberg abhängig von Wohnort und verfügbaren Kapazitäten.
Anfragen sind möglich aus Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wegberg, Wassenberg, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
Sie können den Termin über die Online-Buchung auf dieser Seite auswählen oder IPA unter 02451 9949453 anrufen.
Termin klären, Pflege zuhause stärken.
Wenn Sie unsicher sind, ob der Beratungseinsatz für Sie verpflichtend ist oder wann Ihr nächster Termin ansteht, können Sie uns direkt anrufen.
Jetzt anrufen 02451 994945352511 Geilenkirchen