Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung zuhause. Einfach Termin sichern.

Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den regelmäßigen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI? IPA führt die Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung im Kreis Heinsberg durch und unterstützt Sie dabei, die Pflegesituation sicher und gut organisiert zu halten.

Beratung zuhause Kreis Heinsberg Geilenkirchen · Erkelenz · Heinsberg · u. a.
Wer braucht den Beratungseinsatz?

Pflegegrad und Leistungsart entscheiden.

Pflegegrad 1

Freiwillige Beratung möglich

Menschen mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen, wenn sie dies wünschen.

Keine Pflicht
Pflegesachleistungen

Beratung freiwillig nutzbar

Wer Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, kann ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Freiwillig möglich
01

Pflegesituation besprechen

Wie funktioniert die Versorgung im Alltag? Wo gibt es Belastungen, Unsicherheiten oder Veränderungen?

02

Pflegefachliche Tipps erhalten

Die Pflegefachkraft kann praktische Hinweise geben, die Pflege zuhause erleichtern und sicherer machen.

03

Hilfsmittel & Entlastung ansprechen

Bei Bedarf können Möglichkeiten zur Unterstützung, Hilfsmittel oder weitere Pflegeleistungen thematisiert werden.

04

Beratung dokumentieren

Der durchgeführte Beratungseinsatz wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und gegenüber dem zuständigen Kostenträger nachgewiesen.

Termin bis Beratung

Vier Schritte — kaum Bürokratie.

01

Termin auswählen

Sie wählen online einen passenden Termin oder vereinbaren ihn telefonisch mit IPA.

02

Adresse & Pflegegrad

Wir benötigen die wichtigsten Angaben zur pflegebedürftigen Person und zum Wohnort im Kreis Heinsberg.

03

Beratung zuhause

Eine Pflegefachkraft besucht Sie in der eigenen Häuslichkeit und bespricht die aktuelle Pflegesituation.

04

Nachweis

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und nach den geltenden Vorgaben weitergegeben.

Beratung per Video

Nicht jeder Termin muss zwingend vor Ort stattfinden.

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss jedoch weiterhin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

Wichtig Der erste Beratungseinsatz findet zuhause statt.

Danach kann im gesetzlich vorgesehenen Rahmen jede zweite Beratung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die pflegebedürftige Person dies wünscht.

Regelung nach aktuellem Stand 2026 · befristet bis 31.03.2027
Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Beratung dort, wo Pflege tatsächlich stattfindet: zuhause.

IPA hat seinen Sitz in Geilenkirchen. Anfragen für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI prüfen wir für das gesamte Kreisgebiet Heinsberg — abhängig von Termin, Wohnort und verfügbaren Kapazitäten.

Ein Ansprechpartner für den Kreis.

Der Kreis Heinsberg umfasst zehn Städte und Gemeinden. Für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist der Wohnort entscheidend: Die Pflegefachkraft kommt zu Ihnen in die eigene Häuslichkeit.

Sie wohnen außerhalb Geilenkirchens? Fragen Sie Ihren Termin einfach mit Wohnort an.

Beratung im Wohnort anfragen
GeilenkirchenIPA Standort
Heinsberg Erkelenz
Hückelhoven
Übach-Palenberg
Wegberg
Wassenberg
Gangelt
Selfkant
Waldfeucht
Nicole, Pflegedienstleitung bei IPA Pflegedienst Pflegedienstleitung
Pflegefachlich begleitet

Beratung, die Ihre tatsächliche Pflegesituation ernst nimmt.

Nicole ist Pflegedienstleitung bei IPA und verantwortet pflegerische Qualität und Versorgungsplanung. Der Beratungseinsatz soll nicht nur eine formale Pflicht erfüllen, sondern Ihnen und Ihren Angehörigen konkrete Orientierung für die Pflege zuhause geben.

Nicole Pflegedienstleitung · IPA Pflegedienst
Beratungseinsatz buchen

Jetzt Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI sichern.

Wählen Sie Ihren Wunschtermin online. Teilen Sie uns Pflegegrad, Wohnort und Ihre Kontaktdaten mit — wir melden uns, falls für die Terminplanung noch Angaben fehlen.

Kreis Heinsberg Beratung zuhause Pflegegrad 1–5

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Nein. Seit 2026 gilt auch für Pflegegrad 4 und 5 grundsätzlich nur noch ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr. Auf Wunsch kann die Beratung weiterhin vierteljährlich genutzt werden.

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung als Videokonferenz stattfinden. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen.

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal freiwillig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Der Beratungseinsatz ist grundsätzlich als Beratung in der eigenen Häuslichkeit vorgesehen. IPA prüft Termin- und Versorgungsanfragen aus Geilenkirchen und dem Kreis Heinsberg abhängig von Wohnort und verfügbaren Kapazitäten.

Anfragen sind möglich aus Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wegberg, Wassenberg, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Sie können den Termin über die Online-Buchung auf dieser Seite auswählen oder IPA unter 02451 9949453 anrufen.

Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Termin klären, Pflege zuhause stärken.

Wenn Sie unsicher sind, ob der Beratungseinsatz für Sie verpflichtend ist oder wann Ihr nächster Termin ansteht, können Sie uns direkt anrufen.

Jetzt anrufen 02451 9949453
AdresseVon-Humboldt-Str. 106
52511 Geilenkirchen
Beratung§ 37 Abs. 3 SGB XI · häusliche Pflege