Häufige Fragen · IPA Pflegedienst

Pflege wirft Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten.

Von ambulanter Pflege über außerklinische Intensivpflege bis zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wir haben die Fragen gesammelt, die Angehörige und Pflegebedürftige besonders häufig beschäftigen.

Ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem Haus. Je nach Bedarf können Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, Unterstützung im Haushalt und weitere Hilfen Teil der Versorgung sein. Mehr dazu auf unserer Seite zur ambulanten Pflege.

Wir unterstützen bei Körperpflege und Mobilität, übernehmen ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung und helfen im Haushalt. Den konkreten Umfang planen wir gemeinsam mit Ihnen.

Ja. Fällt die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, übernehmen wir die Versorgung für diese Zeit. Abgerechnet wird über die Verhinderungspflege der Pflegekasse.

Ja. IPA ist auf die häusliche Versorgung intensivpflegebedürftiger und beatmeter Erwachsener spezialisiert. Ziel ist eine sichere medizinische Betreuung im vertrauten Lebensumfeld. Mehr dazu auf unserer Seite zur außerklinischen Intensivpflege.

Ja. Wir übernehmen invasive und nicht-invasive Beatmung, die Versorgung von Trachealkanülen, die Überwachung der Vitalparameter sowie weitere intensivpflegerische Behandlungspflege.

IPA koordiniert die notwendigen Schritte für den Übergang in die häusliche Versorgung. Dazu können Abstimmungen mit Klinik, Ärztinnen und Ärzten, Kostenträgern, Hilfsmittelversorgern und dem zukünftigen Pflegeteam gehören.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nach der seit 2026 geltenden Regelung einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal freiwillig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Nein. Der erste Besuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Danach kann bis einschließlich 31. März 2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen – IPA bietet diese Möglichkeit an.

Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir den Beratungseinsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle einreichen.

Die Terminbuchung finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Dort wählen Sie Ihren Wunschtermin direkt online aus.

Am Anfang steht ein persönlicher Kontakt. IPA erfasst die wichtigsten Angaben, bespricht den Pflegebedarf und klärt, welche Leistungen, Kostenträger und nächsten Schritte relevant sind. Anschließend stimmen wir Einsätze und Organisation mit Ihnen ab.

Unser Standort ist Geilenkirchen, von hier aus versorgen wir den Kreis Heinsberg. Ausführliche Informationen finden Sie für Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz. Ob eine neue Versorgung an Ihrem Wohnort möglich ist, klären wir im ersten Gespräch.

Pflegeleistungen wie Grundpflege rechnen wir bei anerkanntem Pflegegrad mit der Pflegekasse ab (SGB XI), ärztlich verordnete Behandlungspflege mit der Krankenkasse (SGB V). Außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37c SGB V. Je nach Leistung können gesetzliche Zuzahlungen oder ein Eigenanteil entstehen – das besprechen wir vorab mit Ihnen.

Ja. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen die Pflegekasse benötigt, helfen beim Antrag und besprechen mit Ihnen, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt.

Wer von IPA versorgt wird, erreicht unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr. Neue Anfragen nehmen wir montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegen. Bei einem medizinischen Notfall rufen Sie immer zuerst die 112.

Hilfreich sind Name und Wohnort der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad sofern vorhanden, eine kurze Beschreibung der Situation und die Information, welche Unterstützung aktuell gesucht wird.

Beratungseinsatz im Kreis Heinsberg

Sie suchen gezielt die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Auf der eigenen Beratungsseite finden Sie die aktuellen Informationen und die zentrale Terminbuchung.

Ihre Frage ist noch offen?

Dann sprechen wir lieber direkt miteinander.

Pflege ist zu individuell, um jede Situation in einer FAQ abzubilden. IPA ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.

StandortVon-Humboldt-Straße 106 · 52511 Geilenkirchen