Navigation, Links und interaktive Elemente sollen ohne Maus erreichbar und bedienbar sein.
Barrierefreiheit
IPA möchte, dass Informationen über Pflege und Beratung für möglichst viele Menschen selbstständig auffindbar, verständlich und nutzbar sind.
1. Unser Anspruch
Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Voraussetzungen sollen unsere Website möglichst ohne besondere Erschwernis nutzen können. Dies betrifft sowohl die Informationsseiten als auch digitale Kontakt- und Terminangebote.
Bei der Weiterentwicklung orientieren wir uns an anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit, insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und den für Webangebote einschlägigen Anforderungen der EN 301 549.
Die neue IPA-Website befindet sich in der technischen Überarbeitung.
Eine abschließende vollständige Konformitätsprüfung wurde noch nicht durchgeführt. Deshalb geben wir derzeit bewusst keine Erklärung einer vollständigen Barrierefreiheit ab.
Die Erklärung wird aktualisiert, sobald die neue Website vollständig veröffentlicht und technisch geprüft wurde.
3. Maßnahmen für eine bessere Zugänglichkeit
Beim Neuaufbau der Website achten wir unter anderem auf folgende Punkte:
Fokussierte Bedienelemente erhalten eine deutlich erkennbare Markierung.
Texte und Bedienelemente werden mit ausreichend deutlichen Farbkontrasten gestaltet.
Überschriften, Abschnitte, Listen und Bedienelemente werden semantisch nachvollziehbar aufgebaut.
Inhaltlich relevante Bilder sollen aussagekräftige Alternativtexte erhalten.
Systemeinstellungen zur Reduktion von Bewegung werden bei Animationen berücksichtigt.
Die Website wird für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Vergrößerungsstufen optimiert.
Pflegeinformationen sollen verständlich, übersichtlich und ohne unnötige Hürden formuliert sein.
4. Mögliche verbleibende Barrieren
Bei einzelnen Inhalten kann es trotz unserer Bemühungen noch Einschränkungen geben. Dies kann insbesondere ältere Inhalte sowie eingebundene Dienste Dritter betreffen.
- Eingebettete Karten von Google Maps können in Teilen von der Barrierefreiheit des Drittanbieters abhängen.
- Die externe Terminbuchung über Calendly kann Funktionen enthalten, deren technische Umsetzung außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegt.
- Ältere Dokumente oder Inhalte können im Einzelfall noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sein.
Wenn Sie auf eine solche Barriere stoßen, stellen wir Informationen nach Möglichkeit auf einem alternativen Weg bereit.
5. Barriere melden oder Unterstützung anfordern
Wenn Sie Inhalte nicht erreichen können, Schwierigkeiten bei der Bedienung feststellen oder Informationen in einer anderen Form benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.
Hilfreich ist eine kurze Beschreibung, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt die Barriere aufgetreten ist.
6. Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG
Soweit eine von IPA angebotene digitale Dienstleistung in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt, ist für die Marktüberwachung die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig.