Häufige Fragen · IPA Pflegedienst

Pflege wirft Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten.

Von ambulanter Pflege über außerklinische Intensivpflege bis zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wir haben die Fragen gesammelt, die Angehörige und Pflegebedürftige besonders häufig beschäftigen.

Ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem Haus. Je nach Bedarf können Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, Unterstützung im Haushalt und weitere Hilfen Teil der Versorgung sein.

Zum beschriebenen Leistungsspektrum gehören unter anderem Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität, medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Der konkrete Umfang wird individuell geplant.

Am Anfang steht ein persönlicher Kontakt. IPA erfasst die wichtigsten Angaben, bespricht den Pflegebedarf und klärt, welche Leistungen, Kostenträger und nächsten Schritte relevant sind. Wenn eine Versorgung möglich ist, werden Einsätze und Organisation abgestimmt.

IPA hat seinen Standort in Geilenkirchen und prüft Versorgungsanfragen aus dem Kreis Heinsberg. Für einzelne Orte und Pflegeformen hängt eine Übernahme immer auch von Bedarf und verfügbaren Kapazitäten ab.

Ja. IPA ist auf die häusliche Versorgung intensivpflegebedürftiger und beatmeter Erwachsener spezialisiert. Ziel ist eine sichere medizinische Betreuung im vertrauten Lebensumfeld.

Ja. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem invasive und nicht-invasive Beatmung, Trachealkanülenversorgung, Überwachung von Vitalparametern sowie weitere intensivpflegerische Behandlungspflege.

IPA koordiniert die notwendigen Schritte für den Übergang in die häusliche Versorgung. Dazu können Abstimmungen mit Klinik, Ärztinnen und Ärzten, Kostenträgern, Hilfsmittelversorgern und dem zukünftigen Pflegeteam gehören.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nach der seit 2026 geltenden Regelung einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal freiwillig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

IPA bündelt die Terminbuchung auf der eigenen Seite für Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Kreis Heinsberg. Dort kann der vorgesehene Online-Termin ausgewählt werden.

Das hängt von Pflegeform, Verordnung und persönlicher Situation ab. Je nach Leistung können Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder weitere Leistungsträger beteiligt sein. IPA unterstützt bei der Einordnung und Kostenklärung.

Hilfreich sind Name und Wohnort der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad sofern vorhanden, eine kurze Beschreibung der Situation und die Information, welche Unterstützung aktuell gesucht wird.

Beratungseinsatz im Kreis Heinsberg

Sie suchen gezielt die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Auf der eigenen Beratungsseite finden Sie die aktuellen Informationen und die zentrale Terminbuchung.

Ihre Frage ist noch offen?

Dann sprechen wir lieber direkt miteinander.

Pflege ist zu individuell, um jede Situation in einer FAQ abzubilden. IPA ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.

StandortVon-Humboldt-Str. 106 · 52511 Geilenkirchen